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Conditions générales

Aktualisierungsdatum - februar 2024

Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Vereinbarung, die im Rahmen der Verwendung von Dienstleistungsschecks als Zahlungsmittel durch den Nutzer im Anschluss an die Erbringung von Haushaltshilfe haushaltsbezogener Art durch das Dienstleistungsunternehmen geschlossen wird.

(Gesetzlicher Rahmen: das Gesetz vom 20. Juli 2001 zur Förderung der Entwicklung von Dienstleistungen und Arbeitsplätzen im Nahbereich und der Königliche Erlass vom 12. Dezember 2001 über Dienstleistungsschecks).


Die Vereinbarung wird zwischen einerseits Azaé (Handelsname) und allen seinen Rechtspersonen geschlossen:

- Azaé MÉNAGEZ MOI SRL mit Sitz in Grand Route 2 - 4140 Sprimont, eingetragen bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0892.989.918.

- Eveo SRL mit Sitz in Grand Route 2 - 4140 Sprimont, eingetragen bei der Zentrale Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0880.825.128.

- Logi9 SRL mit Sitz in Grand Route 2 - 4140 Sprimont, eingetragen bei der Zentrale Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 896.885.655

Und, andererseits, jede natürliche Person, die die Dienstleistungen der häuslichen Hilfe in Anspruch nehmen möchte.

Azaé behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die letzte Version (Datum der Aktualisierung) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist anwendbar und kann immer auf unserer Website https://azae.be/de/politique/allgemeine-geschaftsbedingungen/ eingesehen werden.

Azaé wählt kompetente Mitarbeiter/innen aus, um einen qualitativ hochwertigen Service zu gewährleisten.

Sollte sich herausstellen, dass Sie mit der erbrachten Leistung nicht vollständig zufrieden sind, bitten wir Sie, Ihre Agentur zu kontaktieren, damit diese Ihnen eine angemessene Lösung für Ihre zukünftigen Leistungen anbieten kann.

Die Arbeitnehmer dürfen nicht mit dem Nutzer oder einem Familienmitglied bis zum zweiten Grad verwandt sein oder denselben Wohnsitz wie der Nutzer haben. Wenn der (die) vorgeschlagene Kandidat(in) sich in einer dieser Situationen befindet, ist der Nutzer verpflichtet, dies seiner Referenzagentur unverzüglich mitzuteilen.

Als Arbeitgeber im Rahmen der Dienstleistungsschecks ist das Dienstleistungsunternehmen für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes vom 4. August 1996 und der Ausführungserlasse über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit verantwortlich.

Der Nutzer ist als normalerweise vorausschauende Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Arbeit unter angemessenen Bedingungen im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers ausgeführt wird.

Der Nutzer wird sich am Arbeitsplatz jeglicher Gewaltanwendung oder moralischer oder sexueller Belästigung enthalten.

Die Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über den Schutz vor Gewalt und moralischer oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gelten für ihn.

Das zugelassene Unternehmen kann sich in die Wohnung des/der Nutzer/in begeben, um den/die Arbeitnehmer/in zu begleiten, um für sein/ihr Wohlbefinden während der Ausführung seiner/ihrer Arbeit zu sorgen. Azaé ist gesetzlich berechtigt, die Wohnung des/der Nutzer/in zu besuchen, um sich von der Sicherheit des Arbeitsplatzes des/der Arbeitnehmers/in zu überzeugen.

Artikel 2 - Arbeitsstunden und Leistungen

Das endgültige Arbeitsschema wird vom Dienstleistungsunternehmen in Absprache mit dem Nutzer erstellt.

Soweit möglich, werden wir systematisch die gleiche Arbeitszeit einplanen, die von Ihrer üblichen Arbeitskraft erbracht wird.

Wenn der Nutzer die Leistungen reduzieren möchte, muss er seine Agentur unverzüglich darüber informieren. Die neue Arbeitszeit muss fünf Wochen im Voraus angekündigt werden.

Der Nutzer nimmt Azaé für Leistungen außerhalb von Sonn- und Feiertagen für Dienstleistungen in Anspruch, die ausschließlich durch das Rahmengesetz vom 10.07.2001 (verfügbar unter www.onem.be). Der Nutzer erklärt, dass er darüber informiert ist, dass es verboten ist, den Arbeitnehmer von Azaé zu beschäftigen, um andere Tätigkeiten als die häusliche Hilfe hauswirtschaftlicher Natur im Rahmen der Dienstleistungsschecks auszuführen.

Der Nutzer verpflichtet sich daher, niemals Tätigkeiten wie Kinderbetreuung, Tierpflege und/oder die Instandhaltung ihrer Wohnstätte(n) sowie von Geschäftsräumen wie Fabrikgebäuden, Geschäften, Praxen, Gemeinschaftsräumen von Mehrfamilienhäusern, Geschäftsräumen .... zu verlangen.

Artikel 3 - Bereitstellung von Material

Der Nutzer ist als normal vorausschauende Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die ihm auferlegten Aufgaben keinen Arbeitsdruck verursachen, dessen Folgen für die Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers schädlich sind.

Für die Hilfe, die im Haushalt des Nutzers geleistet wird, stellt der Nutzer die folgenden Materialien zur Verfügung, die für die Ausübung der Tätigkeit unerlässlich sind:

Der Nutzer garantiert als normalerweise vorausschauende Person den guten Zustand und die Funktionstüchtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Mittel und Materialien und geht mit dem Arbeitnehmer vor Aufnahme seiner Tätigkeiten die möglichen Gefahren durch, die von ihnen ausgehen. Der Nutzer darf den Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, nicht gekennzeichnete Lösungsmittel oder Produkte zu verwenden.

Der Dienstleistungsbetrieb ist für die Bereitstellung der eventuell erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich, in Anwendung des Gesetzes vom 4. August 1996 und der Ausführungserlasse über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit.

Artikel 4 - Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Nutzer verpflichtet sich als normalerweise vorausschauende Person, den Arbeitnehmer unter optimalen Bedingungen arbeiten zu lassen. Wenn wiederholt hygienewidrige Zustände auftreten, wird die Hilfsleistung beendet. Der Nutzer muss als normal vorausschauende Person dem Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung die Möglichkeit geben, die Räumlichkeiten hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Hygiene im Rahmen der durchzuführenden Tätigkeiten zu besichtigen.

Der Nutzer verpflichtet sich als normalerweise vorausschauende Person, dem Arbeitnehmer die Nutzung seiner sanitären Einrichtungen (Toiletten, Waschbecken usw.) zu gestatten.

Auf Verlangen des zugelassenen Unternehmens stellt der Nutzer eine Reihe von Informationen zur Verfügung, die für die Gewährleistung einer gesunden und hygienischen Arbeitsumgebung für den Arbeitnehmer unerlässlich sind. Diese Informationen können sich z. B. darauf beziehen, ob Haustiere in der Wohnstätte vorhanden sind, usw.

Der Nutzer trifft als normalerweise vorausschauende Person klare Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer in Bezug auf das Rauchen und vermeidet, dass der Arbeitnehmer durch Tabakrauch belästigt wird.

Der Nutzer muss das zugelassene Unternehmen beim Auftreten hochansteckender Krankheiten, die eine Ansteckungsgefahr für den Arbeitnehmer darstellen, benachrichtigen, z. B. und ohne Anspruch auf Vollständigkeit Grippe, Röteln, Windpocken, Mononukleose, Meningitis, Virushepatitis, Covid-19 usw.

Im Falle eines Unfalls, den der Arbeitnehmer bei der Ausführung seiner Tätigkeiten erleidet, muss der Nutzer das zugelassene Unternehmen unverzüglich benachrichtigen.

Der Nutzer verpflichtet sich als normalerweise vorausschauende Person, den Arbeitnehmer stets unter sicheren Bedingungen zu beschäftigen. Alle gefährlichen Situationen werden vom Arbeitnehmer dem zugelassenen Unternehmen gemeldet (z. B. eine lose Steckdose, ein Stecker mit freiliegender Verdrahtung usw.). Wenn die Sicherheitsprobleme fortbestehen, kann die Haushaltshilfe haushaltsbezogene Art beendet werden.

Bei drohender Gefahr kann der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz verlassen.

Der Nutzer verpflichtet sich als normalerweise vorausschauende Person, dafür zu sorgen, dass dem Arbeitnehmer stets ein Erste-Hilfe-Kasten zur Verfügung steht.

Der Nutzer verpflichtet sich als normalerweise vorausschauende Person, den Arbeitnehmer unter keinen Umständen gefährliche, unhygienische oder ungeeignete Arbeiten ausführen zu lassen, z. B. Reinigungsarbeiten im Freien bei Regen, Schnee und Kälte oder wenn die Temperatur zu hoch ist.

Auch in Kellern, auf Dachböden und bei Arbeiten in der Höhe können Gefahren lauern. Die Verwendung von Leitern ist verboten, nur eine Trittleiter mit maximal drei Stufen ist erlaubt.

Der Nutzer muss die Anhänge zur Sicherheit (im Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) beachten, um das Wohlbefinden und die Gesundheit des/der Arbeitnehmers/in zu gewährleisten.

Artikel 5 - Leistungen und Zahlungen

Am Ende jeder Leistung muss das Kommunikationsheft ausgefüllt und vom Arbeitnehmer und vom Nutzer unterzeichnet werden. Wenn der Nutzer während der Leistungen abwesend ist, muss er das Heft bei seiner Rückkehr unterzeichnen oder jede Unstimmigkeit so schnell wie möglich dem zuständigen Agenturreferenten mitteilen. Dieses Heft garantiert dem Nutzer die Möglichkeit, die erhaltenen Leistungen und Titel oder die elektronisch gemeldeten Stunden zu kontrollieren; es liegt daher im Interesse des Nutzers, darauf zu achten. Im Falle einer eventuellen Anfechtung wird das Unternehmen Sie um eine Kopie davon bitten.

Am Ende jeder Leistung gibt der Nutzer für jede geleistete Stunde einen von ihm unterschriebenen und datierten Dienstleistungsscheck ab. Andere Kosten (Transport, Material, Haftpflichtversicherung usw.) können nicht mit einem Dienstleistungsscheck bezahlt werden. Die Kilometerkosten, die für Haushaltsbesorgungen anfallen, werden separat zum Selbstkostenpreis verrechnet.

Ein Dienstleistungsscheck kann nur zur Bezahlung von Arbeitsleistungen verwendet werden.

Der Nutzer erklärt, dass er sein elektronisches Konto aufgefüllt hat oder im Besitz einer Anzahl von Schecks ist, die der Anzahl der Stunden entspricht, für die die Leistung erbracht wurde. Er wird die Leistungen am Tag der Leistung auf seinem elektronischen Konto bestätigen, ohne die automatische Bestätigung abzuwarten, oder die entsprechenden Schecks mit Datum und Unterschrift am Ende der Leistung übergeben. Jede Leistung, die nicht innerhalb von 24 Stunden beanstandet wird, gilt als vom Nutzer akzeptiert und geschuldet.

Bei verspäteter Aushändigung der Dienstleistungsschecks behält sich das Dienstleistungsunternehmen das Recht vor, alle Leistungen zugunsten des Nutzers auszusetzen. Das Dienstleistungsunternehmen ist ausdrücklich berechtigt, sich bei der Firma SODEXO nach Informationen über die Bestellung von Dienstleistungsschecks durch den Nutzer zu erkundigen.

Wird die Situation nicht bereinigt, indem dem Dienstleistungsunternehmen innerhalb von drei Werktagen die fehlenden Dienstleistungsschecks übermittelt werden, ist das Unternehmen berechtigt, den tatsächlichen Rückerstattungswert zu verlangen (dieser Wert unterliegt der Indexierung), und dieser Betrag muss innerhalb von sieben Tagen nach Versand der Zahlungsaufforderung gezahlt werden. Wenn der Nutzer seine Schuld bei Fälligkeit nicht beglichen hat und die Schuld 14 Kalendertage nach Versand einer Mahnung (erste Mahnung) ganz oder teilweise immer noch nicht beglichen ist, dann schuldet der Nutzer zusätzlich zum Hauptbetrag eine Pauschalentschädigung und Verzugszinsen.


Die pauschale Entschädigung entspricht : 20,00 €, wenn der ausstehende Betrag 150,00 € oder weniger beträgt; 30,00 € zuzüglich 10 % des ausstehenden Betrags zwischen 150,00 € und 500,00 €, wenn der ausstehende Betrag zwischen diesen beiden Beträgen liegt; 65,00 € zuzüglich 5 % des ausstehenden Betrags über 500,00 € bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 €.
Die Verzugszinsen entsprechen dem Leitzins zuzüglich 8 Prozentpunkten gemäß Artikel 5, Absatz 2 des Gesetzes vom 02.08.2002 über die Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und werden auf den ausstehenden Betrag berechnet.

Die Frist von 14 Kalendertagen, nach deren Ablauf diese Verzugszinsen und die Entschädigungsklausel fällig werden, beginnt am dritten Werktag nach dem Tag, an dem die Mahnung per Post an den Nutzer gesendet wurde, oder am Tag nach dem Versand der ersten Mahnung auf elektronischem Weg.
Jede weitere Mahnung nach der ersten Mahnung wird mit 7,50 € zuzüglich der zum Zeitpunkt des Versands gültigen Postgebühren berechnet.

Artikel 5a - Verwaltungskosten

Für Nutzer, die in der flämischen und der Brüsseler Region wohnen, wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 1,50€ pro Stunde Leistung vierteljährlich in Rechnung gestellt. Diese Gebühren können indexiert werden. Diese Gebühren gelten nicht für Nutzer, die in der wallonischen Region wohnen.

Artikel 6 - Allgemeine Vereinbarungen

Dem Arbeitnehmer ist es nicht gestattet, während des Dienstes zu rauchen. Eine Raucherpause wird jedoch einmal pro Vormittag und einmal pro Nachmittag außerhalb der Wohnräume akzeptiert.

Der Arbeitnehmer des Dienstleistungsunternehmens darf während der Arbeitszeit nicht telefonieren, es sei denn, dies ist für die Dienstleistung erforderlich. In Ausnahmefällen kann dem Arbeitnehmer des Dienstleistungsunternehmens die Erlaubnis zum Telefonieren erteilt werden.

Der Arbeitnehmer behält den Schlüssel zur Wohnung des Nutzers nur dann, wenn der Nutzer ihn schriftlich dazu ermächtigt hat (das zugelassene Unternehmen behält eine Kopie davon), und ggf. den Code einer Alarmanlage des Nutzers, wenn der Nutzer seine Erlaubnis schriftlich erteilt und den Agenturreferenten davon in Kenntnis gesetzt hat. Das Unternehmen kann nicht für einen eventuellen Verlust der Schlüssel oder andere Probleme im Zusammenhang mit den Schlüsseln und dem Alarmcode des Kunden haftbar gemacht werden.

Im Falle der Übergabe der Schlüssel an den Arbeitnehmer empfehlen wir dem Nutzer, dem Referenten der Agentur einen Zweitschlüssel zu übergeben, damit die Dienstleistung auch bei Abwesenheit Ihres üblichen Arbeitnehmers erbracht werden kann.

Der Arbeitnehmer des Dienstleistungsunternehmens untersteht der hierarchischen Autorität des Dienstleistungsunternehmens.

Bei Problemen wendet sich der Nutzer an das Dienstleistungsunternehmen, das die Beschwerde prüfen wird.

Artikel 7 - Nichtdiskriminierung

Das Dienstleistungsunternehmen bietet dem Nutzer einen qualitativ hochwertigen Dienst an, der die Achtung der Würde, der Privatsphäre, der weltanschaulichen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen, das Recht auf Beschwerde und Information gewährleistet und das soziale Leben des Nutzers berücksichtigt.

Bei der Bereitstellung und Zugänglichkeit von Dienstleistungen dürfen die Nutzer nicht nach Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, religiösen oder philosophischen Überzeugungen unterschieden werden.

Der Nutzer darf gegenüber Arbeitnehmern keine Unterscheidungen aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, religiösen oder philosophischen Überzeugungen machen.

Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung wird die häusliche Hilfe beendet.

(vgl. Gesetz vom 25. Februar 2003 zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Änderung des Gesetzes vom 15. Februar 1993 zur Einrichtung eines Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung von Rassismus).

Artikel 8 - Abwesenheit des Arbeitnehmers des Dienstleistungsunternehmens

Das Dienstleistungsunternehmen sorgt dafür, dass die Arbeit von kompetenten Mitarbeitern nach dem vereinbarten Schema korrekt ausgeführt wird. Im Falle einer Änderung des vorgesehenen Arbeitsplans wird Azaé den Nutzer mindestens fünf Tage im Voraus informieren.

Im Falle eines unvorhergesehenen Umstandes (z.B. Abwesenheit wegen Krankheit, höherer Gewalt oder Urlaub aus besonderem Anlass des Arbeitnehmers usw.) wird der Nutzer so schnell wie möglich vom Dienstleistungsunternehmen informiert.

Das Dienstleistungsunternehmen wird sich nach Kräften bemühen, für Ersatz zu sorgen, doch kann der Ersatz nicht garantiert werden. Wenn die Vertretung ohne Änderung des Stundenplans erfolgt, kann dieser vom Nutzer nicht abgesagt werden.

Artikel 9 - Abwesenheit des Nutzers

Unvorhergesehene Anpassungen des Arbeitsschemas und eventuelle Urlaubszeiten werden dem Dienstleistungsunternehmen mindestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt.

Wenn der Nutzer die Haushaltshilfe in mehreren aufeinanderfolgenden Wochen nicht wünscht, teilt er dies dem Referenten der Zweigstelle telefonisch oder per E-Mail (die Kontaktdaten unserer Zweigstellen finden Sie auf unserer Website www.azae.be/clients/agences) mindestens 14 Tage im Voraus mit.

Der Nutzer kann maximal drei Leistungen pro Jahr aussetzen.

Falls der Arbeitnehmer aufgrund von Nachlässigkeit und/oder Stornierung seitens des Nutzers die geplanten Aufgaben nicht erfüllen kann, muss der Nutzer die Agentur und die Haushaltshilfe innerhalb von 48 Stunden benachrichtigen.

Artikel 10 - Verlust und Diebstahl

Der Nutzer wird im Umgang mit Geld und Wertgegenständen, die am Arbeitsplatz zurückgelassen werden, stets Vorsicht walten lassen.

Bei Verdacht auf Diebstahl sollte der Nutzer stets sein Dienstleistungsunternehmen benachrichtigen.

Im Falle eines Diebstahls wird der Nutzer sofort eine Anzeige bei der Polizei machen, die ein Protokoll aufnimmt.

Das Dienstleistungsunternehmen kann im Falle eines Diebstahls nicht haftbar gemacht werden.

Artikel 11 - Versicherungen

Das Dienstleistungsunternehmen ist im Rahmen der Arbeitsunfallversicherung für die gesetzlich geschuldete Entschädigung verantwortlich, falls einer seiner Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit erleidet.

Das Dienstleistungsunternehmen hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, um Sachschäden zu ersetzen, die dem Nutzer durch einen Arbeitnehmer zugefügt werden.

Bei einem Schaden von weniger als 250 € wird das Dienstleistungsunternehmen nicht eingreifen.

Bei einem Schaden über 250 € übermittelt der Agenturreferent dem Nutzer so schnell wie möglich eine Erklärung, die detailliert auszufüllen ist (siehe Schadensmeldung). Der Nutzer muss der Agentur Fotos des Schadens, eine Rechnung des Kaufs, einen Kostenvoranschlag für die Reparatur und alle anderen Elemente, die eine effiziente Bearbeitung des Antrags ermöglichen, zusenden.

Alle Anträge werden von der Versicherungsgesellschaft bearbeitet, die ggf. einen Sachverständigen beauftragt, den Schaden zu bewerten; ihre Entscheidung ist bindend.

Bei Schäden an elektrischen Geräten oder Haushaltsgeräten wird bei einer eventuellen Entschädigung eine Alterung berücksichtigt.

Schäden an anderen Gegenständen werden auf der Grundlage des tatsächlichen Wertes des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadens entschädigt.

Im Falle von Bügeldienstleistungen kann das Dienstleistungsunternehmen nicht für Schäden an der Wäsche haftbar gemacht werden, die durch mangelnde Pflege des zur Verfügung gestellten Materials verursacht werden, insbesondere bei unauslöschlichen Flecken, die durch ein nicht ordnungsgemäß gewartetes und/oder entkalktes Gerät verursacht werden, oder bei Verbrennungen der Wäsche, die durch einen defekten Thermostat verursacht werden.

Artikel 12 - Dauer der Vereinbarung/Kündigung

Die vorliegende Vereinbarung wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen.

Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von fünf Wochen per Einschreiben kündigen, wobei die Kündigungsfrist mit dem Datum der Absendung des Einschreibens beginnt.

Wenn eine der Vertragsparteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die Vereinbarung je nach Fall ausgesetzt oder gekündigt werden.

Die Vereinbarung wird in den folgenden Fällen automatisch gekündigt:

1. Wenn die Zulassung des Dienstleistungsunternehmens im Rahmen der Dienstleistungsschecks ausgesetzt oder entzogen wird;

2. Wenn keine Dienstleistungsschecks mehr von den Regionen ausgestellt werden und der Nutzer keine mehr besitzt;

3. Wenn eine der Vertragsparteien ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt.

Artikel 13 - Streitfälle

Streitfälle im Zusammenhang mit der Vereinbarung und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich vom Gericht erster Instanz entschieden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Hauptsitz des betreffenden Unternehmens liegt.

Artikel 14 - Verarbeitung personenbezogener Daten

Azaé legt großen Wert auf Ihre personenbezogenen Daten und behandelt diese in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in allen Ländern der Europäischen Union in Kraft getreten ist.

Um Ihnen bestmöglich helfen zu können und unsere berechtigten Interessen zu wahren, verarbeiten wir insbesondere die folgenden Daten zu den angegebenen Zwecken:

Zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags:

Persönliche Identifizierungsdaten, Daten zu den Leistungen, zur Konfiguration der Räumlichkeiten, zu Sicherheitsrisiken, zu den Zugangsmöglichkeiten zu Ihrer Wohnstätte während Ihrer Abwesenheit.

Zur Eintreibung der geschuldeten Beträge:

Finanzdaten, geschuldeter Saldo, wobei die Eintreibung eventuell einem spezialisierten Unternehmen übertragen wird.

Für die Geschäftsentwicklung des Unternehmens:

E-Mail-Adresse, Postanschrift (zu Marketingzwecken, sofern Sie Ihre Zustimmung erteilen).

Nach der DSGVO und in den darin festgelegten Grenzen haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Übertragung, Widerruf erteilter Einwilligungen und auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (https://www.datenschutzbehorde.be/zivilist).

Diese spezifischen Bestimmungen sowie der genaue Umfang Ihrer Rechte werden im größeren Rahmen unserer Datenschutzrichtlinie erläutert, die Sie jederzeit unter www.azae.be einsehen können. Wenn Sie eine Papierkopie dieser Richtlinie erhalten, eine Frage stellen oder Ihre diesbezüglichen Rechte ausüben möchten, können Sie sich direkt an den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder seinen Vertreter wenden:

Verantwortlicher für die Verarbeitung und Kontaktperson in Bezug auf personenbezogene Daten:

c/o Stéphane Kerff, Back-Office-Koordinator

Postanschrift: Grand Route 2, 4140 Sprimont

E-Mail-Adresse: rgpd@azae.be

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